DER FUSS
Bei der schmerzhaften Schiefstellung der Großzehe sollte mit der operativen Behandlung nicht bis zur Entwicklung eines Gelenkverschleißes des Großzehengelenkes (Arthrose) gewartet werden da sonst ein Gelenkanteil entfernt werden muß.
Wenn der schmerzhafte Spreizfuß durch Einlagen nicht mehr zu behandeln ist, sind die Köpfchen der Mittelfußknochen „zum Fußboden“ durchgebrochen und müssen operativ „angehoben“ werden.
Krallen- und Hammerzehen werden oft als bloßes Hühnerauge fehlgedeutet. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Zehenfehlstellung, deren Schmerzhaftigkeit im Schuh bei Früherkennung lediglich durch eine Sehenversetzung, später jedoch nur durch die Teilentfernung eines Knochens behoben werden kann.
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